Löschung einer Bankleitzahl

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16 Nov 2014 11:00 #2944 von pesa
Löschung einer Bankleitzahl wurde erstellt von pesa
Man erstellt den Ersteinzug der SEPA Abbuchung. In dieser Zeit wird seitens einer Bankfusion eine Bankleitzahl gelöscht. Somit ist eine Abbuchung mit der hinterlegten IBAN nicht mehr möglich. So zumindest die Auskunft bei dieser Bank. Für einen Normalanwender ist der Ablauf nicht ganz Einfach, weil alles neu erstellt werden muss.

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16 Nov 2014 14:02 - 16 Nov 2014 14:12 #2945 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Löschung einer Bankleitzahl
Hallo,

diese Auskunft scheint mir nicht korrekt.
Bis zum Einstieg in SEPA gab es bei Fusionen eine Karenzzeit von sechs Monaten, in der die alten BLZ noch genutzt werden konnten. Mir ist nicht bekannt, dass sich diese Praktiken geändert haben.
Abfragen über "Google" haben meine Meinung bestätigt, denn dort steht, dass bei Fusionen Zahlungen die noch mit der alten IBAN ankommen umgesetzt werden.
Ihren Beitragslauf müssen Sie nicht wiederholen.

Die IBAN ist eine individuelle Zahl, die sich aus der BLZ u. der Kto.-Nummer ergibt. Solange diese BLZ noch in der BLZ-Datenbank der Deutschen Bundesbank steht, wird sie noch verarbeitet. Die Datenbank wird viermal im Jahr geändert.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de
Letzte Änderung: 16 Nov 2014 14:12 von G.Eberding. Begründung: Weitere Erkenntnisse

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16 Nov 2014 16:19 #2946 von steffen2003
steffen2003 antwortete auf Löschung einer Bankleitzahl
Hallo pesa,

die Bankleitzahlendatei wird von der Deutschen Bundesbank viermal jährlich erstellt und
zum Montag, der dem ersten Sonnabend in den Monaten März, Juni, September und
Dezember folgt, gültig.

M.E. bietet sich folgender praktischer Ansatz für deine Aufgabe:
1.) Ermittlung des Nachfolgeinstituts über z.B. Google
2.) Selektion der betroffenen Mitglieder in SPG-Verein, Erstellung einer Liste unter Angabe der alten IBAN und BIC, Übermittlung an das Nachfolgeinstitut mit der Bitte um Ergänzung der neuen IBAN und BIC.
Alternativ: Anforderung neuer SEPA-Basis-Lastschriftmandate von deinen Mitgliedern (Brief: sepa-basismandat-wiederkehrend.brf)

Weitere Anmerkungen:
- Nach meinem Kenntnisstand gemäß eMail-Kontakt mit der Deutschen Kreditwirtschaft ist ein neues Mandat allein aufgrund einer neuen Bankverbindung NICHT erforderlich. Dieses muss nur eingeholt werden, wenn sich eine der Vertragparteien (Verein bzw. Mitglied) ändert.
- Welche Bankleitzahl ist denn bei dir betroffen? Ggf. die alten Filialen der Vereins- und Westbank? Zumindest im Hamburger und Schleswig-Holsteinischem Raum ist hier nur die Bankleitzahl in 200 300 00 zu ändern (ggf. vorher telefonisch erfragen). Die IBAN wird dann automatisch in SPG-Verein neu ermittelt.

Treffe ich hiermit den Kern deines Hinweises "Für einen Normalanwender ist der Ablauf nicht ganz einfach, weil alles neu erstellt werden muss."?

Ansonsten wäre eine ausführliche Schilderung deines "Problems" hilfreich: betroffene BLZ, ...

Viele Grüße
Steffen
SPG-Nutzer

PS: Wie Herr Eberding erwähnt, gibt es nach Fusionen Karenzzeiten. Viele Sparkassen wandeln die Umsätze unter Verwendung der alten Bankverbindung sogar noch 3 Jahre nach der Fusion um.

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