SPG Verein 4.3 Handbuch

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(1) Mahnlauf

 
Nach Aufruf dieser Programmfunktion wird dieses Fenster angezeigt:
 
 
Sie können den Mahnlauf durch bestimmte Vorgaben steuern:
 
Variante
 
-     Originallauf
Der Lauf ist nicht mehr rückgängig zu machen (Ausnahme: Einlesen der letzten Datensicherung vor dem Lauf).
 
-     Testlauf
Simulation eines Mahnlaufes, ohne dass Veränderungen stattfinden.
 
-     Auswahl
Sie haben die Möglichkeit, den Gesamtbestand, eine bestimmte Abteilung oder eine Selektion zu wählen. Nur die entsprechenden Mitglieder werden während des Mahnungslaufs bzgl. der eingestellten Optionen überprüft.
 
-     Option
Sie können bestimmen, ob ausgetretene Mitglieder bzw. Nicht-Mitglieder beim Mahnlauf berücksichtigt werden sollen oder nicht.
 
-     Rückstand
Sie können angeben, wieviel Tag und welchen Betrag das Mitglied im Rückstand sein muss, damit das Mitglied im Mahnlauf berücksichtigt wird. Wenn ein Mitglied nur einen minimalen Betrag im Rückstand ist, sollte der Verein kulant genug sein, um diesen Rückstand nicht anzumahnen und ggf. Mahngebühren zu erheben
 
-     Gebühr
Bei jedem Mitglied wird ein Mahnkennzeichen mitgeführt, welches bei jedem Mahnlauf erhöht wird. In Abhängigkeit von diesem Mahnkennzeichen (nach Mahnung) kann eine bestimmte Mahngebühr berechnet werden.
Wenn der Kontosaldo des Mitgliedes größer oder gleich 0 € ist, wird das Mahnkennzeichen automatisch auf 0 zurückgesetzt.
Bei dem Mahnkennzeichen 9 wird keine Gebühr mehr berechnet. Dafür wird das Mitglied aber nicht mehr beim Beitragseinzug berücksichtigt.
 
-     Verrechnung mit Kontosaldo
Mit dieser Option können Sie bestimmen, ob die Mahnung mit dem Kontosaldo verrechnet werden und im Mitgliedskonto auftreten soll.
 
Kontosaldo vor dem Mahnlauf:
Kontosaldo nach dem Mahnlauf ohne Verrechnung:
     
 
Kontosaldo vor dem Mahnlauf:
Kontosaldo nach dem Mahnlauf mit Verrechnung:
 
 
Vorgenommene Eingaben werden für die nächsten Aufrufe dieser Funktion gespeichert und als Vorgabewert vorgeschlagen.
 
Bei jedem Mitgliedssatz, der innerhalb des Mahnlaufes selektiert wurde, wird das Mahnkennzeichen um '1' erhöht. Sobald das Mahnkennzeichen auf '9' gesetzt ist, erfolgt bei künftigen Mahnläufen keine Berücksichtigung dieser Mitglieder mehr.
Des Weiteren werden fällige Beiträge solange nicht mehr angefordert, bis ein Zahlungsausgleich erfolgt ist oder das Mahnkennzeichen geändert wird.
 
Der jeweilige Stand des Mahnlaufs wird in einem Balken optisch angezeigt. Nach Beendigung erfolgt ein entsprechender Hinweis.