SPG Verein 4.3 Handbuch

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Passwort verwalten

 
Über diesen Menüpunkt ist die Vergabe, Änderung und Löschung eines Mandantenkennwortes möglich. Nach Aufruf des Menüpunktes erscheint folgende Dialogmaske:
 
 
Zum Setzen eines Passwortes bzw. zum Ändern eines bestehenden Passwortes ist lediglich die Betätigung der Schaltfläche [Passwort neu/ändern] notwendig; eine Abfrage des bisherigen Passwortes findet nicht statt. Nach der Eingabe eines maximal sechsstelligen Kennwortes  und der sich anschließenden Wiederholung (um Tippfehler zu vermeiden) ist der Kennwortschutz aktiv. Ab dem nächsten Aufruf des Mandanten wird das vergebene Kennwort abgefragt. Es ist zu beachten, dass alle nachfolgenden Passwortaktionen (Ändern/Löschen) erst nach erfolgreicher Mandantenanmeldung möglich sind.
 
Passwort löschen:
Durch Betätigen der Schaltfläche [Passwort löschen] kann ein gesetztes Passwort mit eine Sicherheitsabfrage wieder gelöscht werden. Der nächste Mandantenaufruf erfolgt wieder ohne Kennwortabfrage.
 
Generell wurde im Rahmen der Passwortänderungsdialoge auf eine erneute Passworteingabe nach erfolgreicher Mandantenanmeldung verzichtet. Unseres Erachtens ist die Legitimation bei Aufruf des Bestandes ausreichend.