Die Bildschirmmaske wurde in drei Navigationspunkte unterteilt. Somit ist eine bessere Übersichtlichkeit gewährleistet. Es kann jederzeit eine Änderung oder Ergänzung dieser Daten erfolgen. Dabei handelt es sich immer um die Vereinsdaten des jeweils aktuellen Bestandes.
Alle hier verwendeten Variablen stehen im Rahmen des Tools List&Label zur Verfügung.
Registerkarte 1 (Anschrift)
Name
Hier sollte die eindeutige Vereinsbezeichnung vorgegeben werden. In den Standardlisten erscheint dieser Name in der jeweiligen Kopfzeile (1. Zeile der Überschrift).
Beispiele: TSV von 1899 Peine
Sportstudio Krause
CDU-Ortsverband Astadt
Zusatzbez. / Straße / Postfach / Plz / Ort
Felder zur Bildung der Vereinsanschrift. Diese Inhalte haben rein informativen Charakter; lediglich unter Funktionen, in denen eine Brieferstellung erfolgt, werden sie je nach Vorgabe für den Briefkopf benötigt.
Verbands.-Nr. / Bundesland
Felder für die Zuordnung des Vereins zum jeweiligen Verband.
Registerkarte 2 (Bankverbindung)
Sie haben die Möglichkeiten, 2 Bankverbindungen zu hinterlegen. Dies kann u.U. dafür genutzt werden, wenn z.B. die Beiträge und Abrechnungen auf unterschiedliche Vereinkonten geführt werden.
BIC
Hier ist die BIC (Swift-Nummer) zu hinterlegen
IBAN
Hier ist die jeweilige IBAN einzutragen. Über "..." können Sie die IBAN aus BLZ und Kontonummer berechnen lassen.
Bankbezeichnung
Die Bankbezeichnung wird automatisch aus der IBAN/BIC gebildet.
Gläubiger-ID
Die Gläubiger-Identifikation, welche bei der Bundesbank elektronisch beantragt werden muss, ist hier für das SEPA-Einzugsverfahren zu hinterlegen. Das Antragsformular hierzu kann bei der Bundesbank www.bundesbank.de unter Zahlungsverkehr>SEPA>Gläubiger-Identifikationsnummer aufgerufen werden. Die von der Bundesbank zugeteile Gläubiger-ID ist 18 Stellen groß.
Registerkarte 3 (Finanzdaten)
Vereinsdaten pflegen - Stammdaten (2. Registerkarte)
Unter diesem Punkt besteht die Möglichkeit Angaben, wie z.B. zuständiges Finanzamt und Steuer-Nr. sowie Angaben zur Gemeinnützigkeit und zur Befreiung von der Körperschaftsteuer vorzunehmen