SEPA-Format 3.7: Umstellung in SPG-Verein 4

SEPA-Format 3.7: Umstellung in SPG-Verein 4

SEPA Formatumstellung bis spätestens November 2026

In SPG-Verein 4 umstellen

Die Formatversion ist eine Einstellung im Programm:

Einstellungen (Bestand) › Reiter SEPA › Feld SEPA-Formatversion › V 3.7 wählen › Speichern

SEPA_SPG


Das Auswahlfeld „SEPA-Formatversion" in den Einstellungen (Bestand)

Das können Sie sofort erledigen. Zur Auswahl stehen V 3.0 und V 3.7 – V 3.0 ist die Version, die mit dem Stichtag wegfällt. Warten müssen Sie nicht: Das neue Format nehmen die Banken bereits heute an. Wer jetzt umstellt, hat den ersten Beitragslauf damit hinter sich, bevor es verbindlich wird.

Die Einstellung betrifft nur künftig erzeugte Dateien. Laufende Mandate behalten ihre Gültigkeit – es ändert sich allein das Dateiformat der Einreichung. Die Vorgabe kommt von der Deutschen Kreditwirtschaft und gilt für jedes deutsche Institut, nicht nur für die Sparkassen.

Was leicht übersehen wird

Maßgeblich ist das Fälligkeitsdatum, nicht der Tag der Erstellung.

Entscheidend ist das gewünschte Einzugs- beziehungsweise Ausführungsdatum der Datei. Wer den Beitragslauf früh vorbereitet und Lastschriften mit Fälligkeit im November oder Dezember einreicht, ist deshalb schon vor dem Stichtag betroffen – der Beitragseinzug zum Jahreswechsel ist der praktisch heikelste Fall.

Kurz gefasst

  • Formatversion auf V 3.7 stellen – Einstellungen (Bestand), Reiter SEPA.
  • Nicht bis November warten – dann bleibt bei Rückfragen noch Zeit.

Wird die Umstellung versäumt, weist die Bank die Datei ab: Der Einzug findet nicht statt, und im Zweifel fällt es erst auf, wenn die Beiträge ausbleiben.

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