SEPA-Format 3.7: Umstellung in SPG-Verein 4

SEPA-Format 3.7: Umstellung in SPG-Verein 4

SEPA Formatumstellung bis spätestens November 2026

In SPG-Verein 4 umstellen

Die Formatversion ist eine Einstellung im Programm. Sie finden sie unter Einstellungen (Bestand) im Reiter SEPA: Feld SEPA-Formatversion auf V 3.7 stellen und speichern.

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Das können Sie sofort erledigen. Zur Auswahl stehen V 3.0 und V 3.7 – V 3.0 ist die Version, die mit dem Stichtag wegfällt. Warten müssen Sie nicht: Das neue Format nehmen die Banken bereits heute an. Wer jetzt umstellt, hat den ersten Beitragslauf damit hinter sich, bevor es verbindlich wird.

Die Einstellung betrifft nur künftig erzeugte Dateien. Laufende Mandate behalten ihre Gültigkeit – es ändert sich allein das Dateiformat der Einreichung. Die Vorgabe kommt von der Deutschen Kreditwirtschaft und gilt für jedes deutsche Institut, nicht nur für die Sparkassen.

Was leicht übersehen wird

Es zählt das Fälligkeitsdatum. Maßgeblich ist nicht der Tag, an dem Sie die Datei erzeugen, sondern das gewünschte Einzugs- beziehungsweise Ausführungsdatum. Wer den Beitragslauf früh vorbereitet und Lastschriften mit Fälligkeit im November oder Dezember einreicht, ist deshalb schon vor dem Stichtag betroffen.

Kurz gefasst

  • Formatversion auf V 3.7 stellen: Einstellungen (Bestand), Reiter SEPA.
  • Nicht bis November warten: Dann bleibt bei Rückfragen noch Zeit.

Wird die Umstellung versäumt, weist die Bank die Datei ab: Der Einzug findet nicht statt, und im Zweifel fällt es erst auf, wenn die Beiträge ausbleiben.

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