AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sitz der Gesellschaft:

bmp GmbH
Peiner Feld 4
31241 Ilsede

Handelsregister Hildesheim, HBR 101372

1 Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der bmp GmbH (nachfolgend "bmp" genannt) und Nutzern der Software SPG Verein (nachfolgend "Kunde" genannt). Wir schließen Verträge ausschließlich mit Vereinen und Firmen ab.

2 Vertragsinhalt

Mit Vertragsschluss erwirbt der Kunde die Software SPG Verein für den bei der Bestellung angegebenen Verein. Er erhält die Berechtigung, SPG Verein auf unbegrenzt vielen Rechnern zu installieren.

Für die Dauer der Vertragslaufzeit stellt bmp dem Kunden sämtliche aktuellen Updates von SPG Verein zur Verfügung. Über einen Login auf der Webseite spg-direkt.de können Support-Tickets eingereicht werden.

Leistungen aus Zusatzmodulen sind nicht vom vertraglichen Angebot umfasst, sondern bedürfen einer separaten Abrede.

3 Vertragsabschluss, Dauer und Beendigung

  1. Der Vertrag tritt mit dem Kauf von SPG Verein in Kraft.
  2. Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate.
  3. Der Vertrag ist von beiden Parteien jeweils mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich vor Ende der Vertragsdauer kündbar.
  4. Der Vertrag wird automatisch um 12 Monate verlängert, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wurde.

4 Rechnung und Zahlung

Die Nutzungsgebühr wird von bmp jährlich in Rechnung gestellt. Rechnungen von bmp sind innerhalb 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Befindet sich der Kunde in Verzug, kann bmp den Zugang des Kunden sperren. Nach erfolgloser Mahnung kann bmp den Vertrag fristlos kündigen.

5 Weitergabe

Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Anspruch auf Durchführung der Leistung gegenüber bmp auf Dritte zu übertragen.

6 Rechte und Pflichten von bmp

bmp bemüht sich, SPG Verein im Rahmen seiner betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten mit hoher Qualität und Zuverlässigkeit sowie unterbrechungsfrei und fehlerfrei zu betreiben. Der Kunde erkennt an, dass Funktionsstörungen der Software auch bei gebührender Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Software nicht gewährleistet werden kann.

7 Haftung

  1. Der Kunde benutzt SPG Verein auf eigenes Risiko
  2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Benutzung von SPG Verein entstehen.
  3. bmp lehnt jede Haftung und Gewährleistung ab. Dies gilt insbesondere für Schäden welche versehentliche durch Veränderung, Löschung oder Offenlegung von Daten entstehen, sowie Schäden aus Fahrlässigkeit und Folgeschäden.

8 Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich SPG Verein ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen.
  2. Der Kunde meldet Fehler, welche zur Beschädigung von Daten oder Zugriff von Unbefugten führen können umgehend bmp.
  3. Der Kunde ist verpflichtet Passwörter und Login-Daten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.
  4. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

9 Datenschutz

  1. Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.
  2. bmp sichert die Daten im Rahmen seiner betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten so gut als möglich gegen unberechtigten Zugriff.

10 Widerruf

  1. Das Programm kann zeitlich unbegrenzt getestet werden. Erst nachdem die Rechnung bezahlt wird, wird der digitale Lizenzkey versendet und das Widerrufsrecht verfällt.

11 Schlussbestimmungen

  1. bmp behält sich vor die AGB jederzeit zu ändern, die neuen AGB werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Lehnt der Kunde die neuen AGB ab, so kann er innerhalb von 30 Tagen den Vertrag kündigen. Tut er dies nicht, gelten die neuen AGB als genehmigt.
  2. Es gilt deutsches Recht, ausschließlicher Gerichtsstand ist Peine.
  3. Sollte ein Teil dieser AGB nichtig oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die nichtigen oder ungültigen Teile werden durch möglichst gleichwertige, gültige Bestimmungen ersetzt.