Vereinsnamen

Der Name eines Vereins steht für die Absichten und Identität der Mitglieder und trägt diesen in die Öffentlichkeit. Damit dieser Name aber durch die Verfassung geschützt ist müssen einige Vorschriften eingehalten werden.

 

So gliedert sich der Vereinsname in den eigentlichen Namenskern, z.B. Sportverein, und den Zusatz, z.B. Musterstadt von 2011, auf. Hierbei müssen Sie beachten, dass der Name des Vereins sich von anderen Vereinen im Ort abgrenzt. Der Name darf nicht zur Verwechslung und Irritation führen.
Wählen Sie Ihren am Besten mit anderen Mitgliedern aus. Lassen Sie abstimmen bzw. versuchen Sie mit Ideenfindungsmethoden einen Namen festzulegen.
Der Namenszusatz darf nicht über Art und Größe des Vereins, die Zusammensetzung seiner Mitglieder oder sonstige Verhältnisse des Vereins in die Irre führen.
Diese Vereinsnamen sind z.B. nicht zulässig:

 

  • Der Name "Verband" wird benutzt obwohl kein Zusammenschluss von Vereinen vorliegt.
  • Der Verein nennt sich "Deutsche Musiker Verein" obwohl der überwiegende Teil der Mitglieder keine Musiker sind.
  • Sollte eine Jahreszahl angegeben sein muss diese auch stimmen (z.B. Gründungsjahr)