Die Tombola

Die Tombola ist eine beliebte Aktion auf Vereinsfesten. Es werden nicht nur Mitglieder, sondern auch andere Personen angelockt. Die Einnahmen der Lose finanzieren die Gewinne und bringen, bei einer guten Kalkulation, auch noch einen kleinen Gewinn ein.
Werden die Gewinne der Tombola gesponsert, zum Beispiel durch Firmen, bleibt noch mehr für den Verein über.
Eine Tombola ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Lotterie. Hier gilt eine klare Abgrenzung. Informieren Sie sich jetzt.

Die Tombola ist eine Ausspielung, bei der die Gewinne in Sachen bzw. in geldwerten Leistungen, die einen Vermögenswert haben, ausgegeben werden. Bei einer Lotterie werden nur Geldgewinne ausgezahlt. Ein gemeinsames Kriterium ist das die Wahl der Gewinner durch den Zufall bestimmt ist.
Des Weiteren muss eine Tombola öffentlich sein und vor allem, sie muss angemeldet sein.
Sollte eine Tombola nicht angemeldet werden, kann es neben steuerrechtlichen, verwaltungsrechtliche, allgemein zivilrechtliche sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen (§287 StGB). Folgende Voraussetzungen müssen für eine Genehmigung der Tombola nach dem Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) erfüllt sein:

  • Die Tombola darf nur in Deutschland stattfinden
  • Die Summe aller Gewinne darf 40.000 EUR nicht übersteigen
  • Der Reingewinn darf nur für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden
  • Der Reinertrag und die Gewinnsumme müssen jeweils mindestens 25 vom Hundert der Entgelte betragen

Diese Übersicht soll nur zur Information dienen. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde oder einem Rechtsanwalt.