Informationen zu SEPA

Laut der Deutschen Bundesbank wird mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren das deutsche Lastschriftverfahren am 01.02.2014 von Firmenkunden (darunter zählen auch die Vereine) abgelöst. Eine der wichtigsten Neuerung für Bankkunden ist, dass künftig alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt werden durch die BIC und IBAN (International Bank Account Number, Internationale Bankkontonummer). 

Wie müssen sich Vereine verhalten?

Weiter berichtet die Bundesbank das Vereine zunächst die sogenannte Gläubiger-ID benötigen. Die Gläubiger-ID ist kontounabhängig und eindeutige dem Lastschriftgläubiger zugeordnet. Sie kann bei der Bundeszentralbank ganz einfach online beantragt werden.

Außerdem muss an alle Mitglieder die Mandatsreferenz vergeben werden um eine eindeutige Zuordnung zu garantieren. Hier kann zum Beispiel die Mitgliedsnummer vergeben werden.
Besonders wichtig ist es alle Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem ersten SEPA-Einzug zu informieren. 

Alle Vereine müssen aktiv werden!

Vor der Umstellung auf SEPA sollten Sie sich mit Ihrem Sparkassen-Berater in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zum SEPA-Verfahren erhalten Sie hier: Leitfaden zur Umstellung von DTA auf SEPA in SPG-Verein
SPG-Verein-Leitfaden-SEPA.pdf Offizielle Webseite zum SEPA-Verfahren   

http://www.sepadeutschland.de     

Offizielle Webseite der Sparkassen zum Thema SEPA

http://www.sparkasse.de/firmenkunden/konto-karte/sepa/index.html  Beantragen Sie hier die Gläubiger-ID
https://extranet.bundesbank.de/scp/  

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Alle Angaben hier sind ohne Gewähr. Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Sparkassen-Berater beraten 

Stand: 24.08.2012