Hallo Jan-Dirk,
die letzte Frage zu erst:
Ausgetretene und verstorbene Mitglieder dürfen nach der neuen Datenschutzverordnung in einer aktuellen Mitgliederverwaltung nicht mehr geführt werden; d.h. sie müssen im folgen den Jahr gelöscht sein. Gesonderte Archivierung ist erlaubt.
Mitglieder die keine Aktivitäten in einer Abteilung haben, können in einer Abteilung "Passiv" geführt werden.
Die übrigen Fragen erschließen sich mir nicht, da nicht erkennbar ist, nach welchen Kriterien selektiert werden soll.
MfG
Gunter Eberding
P.S: Das Handbuch könnte auch hilfreich sein.
Gunter Eberding
geberding@t-online.de