Einmalbeträge und „Erhebung ab...“

Sie möchten den Beitrag eines Mitglieds erst ab einem bestimmten Datum erheben?

Öffnen Sie durch einen Doppelklick die Detailansicht des Mitglieds. Stellen Sie auf der Registerkarte Abteilungen /Beiträge unter dem Feld „Erhebung ab“ das Datum ein, ab dem der Betrag gezahlt werden muss. Die erste Erhebung erfolgt dann bei der Durchführung der Beitragerhebung, wenn das  eingestellte Datum erreicht ist.

Zum Beispiel:
Frau Mustermann meldet sich am 01.01.2012 im Verein an. Frau Mustermann möchte monatlich den Beitrag zahlen. Allerdings kann Sie den Betrag erst ab dem 01.03.2012 ohne Probleme zahlen. Wir bieten Ihr daher an im Januar und Februar zu einem geringeren Betrag Mitglied zu sein. Wir tragen daher in der Mitgliederverwaltung ein, dass Frau Mustermann erst ab 01.03.2012 zahlt. Um den einmaligen Pauschalbetrag für Januar und Februar zu erheben, müssen wir auf der Registerkarte Abteilungen /Beiträge unter dem Feld Einmalbetrag, den gewünschten Betrag eingeben.
Wir führen nun die Beitragerhebung durch. Achten Sie dabei darauf, dass ein Haken bei dem Feld Einmalbetrag, aber kein Haken bei dem Feld „in Abhängigkeit zum ersten gefundenen Zahlungstermin“. Wenn dieses Feld angeklickt sein sollte wird kein Einmalbetrag bei Frau Mustermann erhoben, da noch keine reguläre Zahlung stattfindet. Es werden außerdem keine Zusatzbeträge ehoben, solange das "Erhebung ab"-Datum noch nicht erreicht ist.

EinmalbetragBeitragerhebung

Beitragerhebungsliste