Rücklastschrift: Mitglied rückwirkend rauswerfen?

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13 Mai 2014 06:53 #2542 von errweh
Zunächst einmal die Bitte um Entschuldigung für die etwas rüde Ausdrucksweise in der Überschrift - die Anzahl der erlaubten Zeichen erlaubte mir leider keine höflichere Form...

Alljährlich haben wir Probleme bei der Beitragserhebung mit einigen wenigen Mitgliedern, die ihr Konto aufgelöst und unbekannt verzogen sind, aber die Mitgliedschaft nicht gekündigt haben. (Rücklastschrift beim Sammeleinzug) Um weitere unnötige Kosten zu sparen (Das Geld ist in der Regel nicht mehr einzutreiben) haben wir bisher die Mitgliedschaft dieser Leute immer rückwirkend zum 31.12. des Vorjahres gekündigt. (Unser Betragsjahr ist das Kalenderjahr mit jährlicher Beitragszahlung)

Meine Frage: Ist dieses Vorgehen sinnvoll? Und wie korrigiere ich dann die Betragserhebung? Die ist ja bereits geschehen, mit Kassenzettel und allem drum und dran. Würde das Stornieren des Mitgliedsbeitrages und dann der Austritt vor dem neuen Beitragsjahr "die Sache gerade ziehen"? Und wie erstelle ich dann sinnvoll einen Beleg für die Unterlagen?

Wie verfahren in solchen Fällen andere Vereine?

Vorab Besten Dank und mit freundlichen Grüßen,
R. Wagner

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13 Mai 2014 10:22 #2545 von G.Eberding
Hallo Herr Wagner,

dies Problem wurde schon mehrfach unterschiedlich beantwortet.

Die Vorgehensweise richtet sich eigentlich nach den Bestimmungen in der Satzung, doch ein nicht auffindbares Mitglied kann ganz schnell eliminiert werden.
Haben Sie dieses Problem schon vor der Beitragserhebung gehabt, so stellen Sie auf "Barzahler" um, damit wird kein Einzug mehr erfolgen.
Die Rücklastschrift wird im Mitgliedskonto als solche gebucht, Buchungsschlüssel "2" und negativer Betrag, damit wird die Gutschrift storniert. Sie können nun die Beitragserhebung stornieren mit Buchungsschlüssel "1" und positivem Betrag. Das Konto sollte nun einen "0" Saldo aufweisen. Als Austritt wird z.B. der 31.12. 2013 eingegeben. Auf Seite 4 der Mitgliedsdaten wird der Tatbestand dieser Handlung dokumentiert.
Durch einen Jahreswechsel am 31.12. werden diese Mitglieder gelöscht.
Ich sichere vordem Abschluss, so dass ich diese Sicherung immer wieder einlesen kann.
Dies ist eine Möglichkeit. In diesem Forum sind noch mehrere beschrieben, suchen Sie sich die aus, die Ihnen am Besten gefällt.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de
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13 Mai 2014 10:55 #2546 von Dirk-von-Roenne
Hallo,

ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Eberding möchte ich noch erwähnen, dass diese manuell durchgeführten Buchungen in der Zahlungsliste (Beiträge/Zahlungen bearbeiten/Zahlungsliste) dokumentiert werden.

Wenn Sie diese also regelmäßig bzw. mindestens einmal im Jahr vor dem Jahresabschluss ausdrucken, haben Sie damit alle manuell getätigten Buchungen ordnungsgemäß dokumentiert.

Viele Grüße
Dirk von Rönne
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13 Mai 2014 11:14 #2547 von errweh
Vielen Dank Herr Eberding, vielen Dank Herr von Rönne,

Ihre Antworten haben mir sehr geholfen.

Beste Grüße,
R. Wagner

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