Rückstände erheben

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26 Jun 2014 14:29 #2620 von wolo
Rückstände erheben wurde erstellt von wolo
Guten Tag,

nach erfolgreicher Umstellung auf Sepa stehe ich nun vor der Folgebelastung für das 2. Halbjahr 2014. Mir stellt sich die Frage, ob Rückstände auf Mitgliedskonten durch z. B. Rücklastschriften überhaupt mit der nächsten Beitragsbelastung als Folgelastschrift erhoben werden dürfen, da der regelmäßige Betrag sich ja geändert hat? Das Programm sieht sie die Möglichkeit zwar vor. Ich bin mir nicht sicher, ob dies Sepa-konform ist. Alternativ müßte ich alle Rückständler auf Rechnungszahler umstellen. Wie handhaben dieses Problem (oder ist es etwa keins) andere SPG-Nutzer?

Viele Dank
Wolo

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26 Jun 2014 17:49 #2621 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Rückstände erheben
Hallo Wolo,

das Fußballspiel ist nicht so aufregend, daher jetzt die Antwort.

In den Sepa-Lastschriftvereinbarungen steht kein Verbot für diese Art des Einzuges.
Es ist nur nicht erlaubt, direkt nach der Rücklastschrift diesen Betrag nochmals einzuziehen bzw. die Lastschrift nochmals zusenden.

Bei ordentlicher Mitgliederverwaltung hat das rückständige Mitglied eine Mitteilung über den Beitragsrückstand zzgl. der RL-Geb. erhalten, daher weiß dieses Mitglied, dass der Folgebeitrag zzgl.
Rückstand eingezogen wird.

Sollte dieser Einzug wieder negativ sein, empfiehlt es sich die Sepa-Lastschrift in Rechnungszahler zu ändern, da sonst unnötige RL-Gebühren auflaufen, die letztendlich zu lasten des Vereins gehen, wenn gar nicht mehr bezahlt wird.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de

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26 Jun 2014 18:37 #2622 von StS
StS antwortete auf Rückstände erheben
Was ich nicht verstehe, wenn bei mir eine Lastschrift zurückkommt, wird das geklärt. Wenn dann ggf. ein neues Konto vorliegt, sofort eingezogen. Geht als Abrechnung sogar als Einzeleinzug.
Warum wird da bis zum nächsten Regel-Einzugstermin gewartet? Bis dahin haben die Leute das vergessen oder wundern sich über den höheren Betrag und stornieren evtl. wieder.
Stefan

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27 Jun 2014 07:14 #2623 von wolo
wolo antwortete auf Rückstände erheben
Vielen Dank,

natürlich erhalten unsere Mitglieder bei Rücklastschriften zeitnah eine Mitteilung über die Rücklastschrift. Der Betrag incl. RL-Gebühren wird mit einer beigefügten und vorausgefüllten Überweisung angefordert. Aber es gibt halt Zeitgenossen, die diese Zahlungsaufforderung und ggfs. folgende Mahnungen nicht beachten.

LG
Wolo

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27 Jun 2014 09:52 #2624 von StS
StS antwortete auf Rückstände erheben
Aha, ganz normale Vorgänge, mit der jeder Verein zu kämpfen hat. Wir können (müssen) uns auch lt. Satzung leisten, diese Mitglieder schlicht zu streichen, wenn keine Reaktion erfolgt. Da ist dann jedes Porto zu schade.
Trotzdem viel Spass bei der Vereinsarbeit.
Stefan

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