Hallo zusammen, habe schon in der Suche versucht, etwas zu diesem Thema zu finden doch da kam leider nichts verwertbares. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Wir haben die Möglichkeit, einen Mitgliedsantrag auszufüllen und neben der Mitgliedschaft anzukreuzen, das man nur einmalig Spenden möchte.
Muss ich diese Personen im Vereinsregister führen (mit Mitgliedsnummer), wenn ich lediglich eine Spendenbescheinigung über das System erstellen möchte. Ich würde gerne "einmal auf den Knopf drücken" um allen Spendern des Jahres diese Zuwendungsbescheinigung auszudrucken.
Viellecht hat jemand hier ähnliche Erfahrungen und kann mir sagen, wie er das macht.
Hallo Herr Schubert,
das Programm SPG-Verein ist mandantenfähig, richten Sie einen neuen Mandanten ein, in dem Sie nur die Spendenzahler führen.
Als Abteilungsbezeichnung würde ich diese "Spenden" nennen mit einem "0" Beitrag. Die Spende wird als "Einmalbetrag" eingetragen.
In Ihrer Mitgliederverwaltung haben diese Personen nichts zu suchen, auch als besondere Abteilung sind sie hier nicht richtig.
Soweit die Antwort auf das Programm SPG-Verein.
Ich habe mir Ihren "Antrag auf Mitgliedschaft" angesehen, er ist rechtlich nicht korrekt. Ein Spendenzahler ist nicht verpflichtet die Satzung anzuerkennen, es sollte hier auch deutlich gemacht werden, dass es sich bei dieser Klientel nur um Spendenzahler handelt.
Dies gehört aber zur Vereinspolitik und hat mit dem Programm nichts zu tun, doch fallen mir diese Dinge immer auf, wenn Fragen auftauchen, die in beide Richtungen zielen.
Sie sind ein reiner Spendensammelverein, deren Mitgliedsbeiträge auch steuerlich geltend gemacht werden können, daher sollte eine klare Trennung zwischen Mitgliedern und Spendenwilligen deutlich erkennbar sein.
Ich hoffe dies hilft, ansonsten nochmals melden.