Rückstände aus sozialen Gründen erlassen

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16 Sep 2022 12:43 #7271 von Förderverein PUS
Rückstände aus sozialen Gründen erlassen wurde erstellt von Förderverein PUS
Moin,
mein Name ist Tobias. Ich bin seit Anfang des Jahres Kassenwart in einem gemeinnützigem Verein. Da bin ich so reingerutscht - wie immer wollte es keiner machen;-)
Mit dem Programm SPG-Verein 4 komme ich insgesamt gut klar.

Nun frage ich mich, ob es möglich ist, den Rückstand eines Mitgliedes aus der Datenbank zu nehmen.
Dies geschieht natürlich in Abstimmung mit dem Vorstand und aus gutem Grund. Die Familie kann diese Summe einfach nicht stemmen.

Wenn ich nun also das betreffende Mitglied öffne und mir das Konto ansehe, sehe ich dazu keine Möglichkeit. Eine Spende eintragen, wäre falsch - dazu fehlt ja der Zahlungseingang. Kennt jemand dazu eine Lösung?

Viele Dank fürs Lesen und hoffentlich auch für eine Lösung;-)
Viele Grüße

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16 Sep 2022 14:19 #7272 von G.Eberding
Hallo Tobias,
es ist eigentlich unerheblich, aus welchen Zeiträumen die Rückstände bestehen.
Sie erlassen dem Mitglied die Beiträge; d.h. Sie buchen den Rückstand mit dem Schlüssel "2" aus, als Text: siehe "Vorstandsbeschluss". Den Vorstandsbeschluss scannen und unter "Dokumentenarchiv" ablegen.
Ich hoffe dies ist verständlich.

MfG
Gunter Eberding
 

Gunter Eberding
geberding@t-online.de
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