Müssen den Vereinsmitgliedern die SEPA-Neuerungen (Gläubiger ID, Mandats-Ref., etc.) mit dem
letzten DTA-Einzug mitgeteilt werden oder reicht dafür der erste SEPA-Einzug dafür aus?
Bei Neumitgliedern wird sicherlich vor dem ersten Einzug eine schriftliche Mitteilung
notwendig sein.
Die Info muss vor dem ersten SEPA-Einzug erfolgen, da auch das Datum genannt werden muss, ab wann mit SEPA eingezogen wird. Bitte hier lesen: x:\spg\spg-verein\doku\SPG-Verein-Leitfaden-SEPA.pdf
Du kannst den letzten DTA-Einzug dafür verwenden.
Für Neumitglieder gibts ein Begrüssungsschreiben mit allen Daten, einschliesslich SEPA-Information.
Schau mal bei Mitglieder --Computerbriefe -- Eintritt1. Den Brief musst Du auch aus Datenschutzgründen senden, Du musst mitteilen, was alles gespeichert wurde.
Stefan