die Beitragserhebung mit SEPA für Dez. 2013 habe ich ohne
Probleme erfolgreich durchgeführt. Allerdings habe ich nachträglich
eine Frage dazu. Nach der Ausführung sind bei den jeweiligen
Mandatsreferenzen bzw. Sepa-Ausführung nicht mehr auf
"Erst-Lastschrif"t sondern "Folge-Lastschrift umgeschaltet.
Muss diese bei allen Mitgliedern jetzt wieder auf Erst-Lastschrift
umgestellt werden oder bleibt das so bestehen?
Gibt es da Konflikte wenn ein neuer Mitglied sich anmeldet,
muss er dann auf Erst-Lastschrift geschaltet werden?
Vielen Dank.
dies ist alles korrekt. Falls Sie sich die SEPA-Bestimmungen durchgelesen haben, gibt es die Erst- u. die Folgelastschrift.
Der erste Einzug mit SEPA ist die Erstlastschrift, danach gibt es für diese Mandatsreferenznr. nur noch Folgelastschriften. Das hängt mit den verschiedenen Einreichungsfristen zusammen.
SPG-Verein denkt in dieser Hinsicht mit. Es darf nur auf Erstlastschrift umgestellt werden, wenn für dieses Mitglied ein anderer Zahlungspflichtiger zuständig ist und daher eine neue Mandatsreferenznummer erteilt wird.
MfG
Gunter Eberding
Gunter Eberding
geberding@t-online.de
Letzte Änderung: 05 Jan 2014 08:27 von G.Eberding.