ICh habe nochmal eine Frage zu dem SEPA verfahren.
Ich muss teilweise von Mitgliederen am Anfang des Jahres einmal den Mitgliedsbaitrag einziehen und dann nach den Sommerferien bei Kursteilenhmern zusätzlich einen Kursbeitrag.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich für die zwei "Lastschriften"(heißt das bei SEPA noch so?) zwei verschiedene Mandatsreferenzen zuweisen muss?
da bin ich schon wieder.
Ihr Mitglied hat Ihnen ein SEPA-Mandat für alle Lastschrifteinzüge unterschrieben, daher hat er nach meiner Ansicht auch nur eine Mandatsreferenz, denn die Kursgebühren werden doch über die gleiche Mitgliedsnummer abgerechnet. Sie hatten doch vorher auch nur eine Lastschriftvereinbarung.
Anders sehe ich dies nicht.
Der Kursteilnehmer musste im Anmeldebogen scho nimmer noch ankreuzen, dass wir per Lastschrift einziehen dürfen. Aber Mitgliedsnummer bleibt die gleiche.
Und wo kein Kläger da kein Richter.