In SPG-Verein Vers. 3.xx wurden Umlaute oder das "ß"in der SEPA-Mandatsreferenz nicht beanstandet. Ab Vers. 4.xx müssen betroffene Madatsreferenzen angepasst werden, z. B. "ä" in "ae" umgewandelt werden.
Fragen: Ist in diesen Fällen ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich?
Muß beim nächsten Einzug "Erst-Lastschrift" eingestellt werden?
Das Problem wie man Umlaute schreibt ß oder ss, ö oder oe ist so alt wie es Computer gibt. Je primitiver die Programmbasis um so weniger Zeichen können verwendet werden. Kommt daher das zur "Erfindung" der Computer nur der Zeichensatz eines Fernschreibers zur Verfügung stand und da waren halt keine Umlaute dabei. Deshalb neue Mandatsreferenzen absegnen zu lassen ist einfach unnnötiger Aufwand. Im internationen Datenaustausch ist nur dieser eingeschränkte Zeichensatz vereinbart. Da muss man einfach damit leben.
Dann mal die Mitgliedermaske in Version 4 ansehen, Da ist Folge-Lastschrift fest vorgegeben, denn alles andere ist schon seit einigen Jahren abgeschafft worden.
Also beruhigt weitermachen.
Hallo Herr Gödderz,
so wie Sie Ihren Namen bei "T-Online" mit "oe" schreiben müssen, so ist es im internationalen "EDV-Verkehr" nur mit dem "amerikanisch/englischen Zeichensatz"
möglich international Daten auszutauschen. Auch hochintelligente Programmierung muss dies beachten.
Dir "alten" EDV-Freaks kennen dies seit der DOS-Zeit, hier gab es keine Umlaute, obwohl hier schon intelligent programmiert wird. Neue Mandate sind nicht nötig.