Änderung Beitragseinzug

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31 Aug 2022 12:47 #7260 von TTSpielerin
Änderung Beitragseinzug wurde erstellt von TTSpielerin
Hallo zusammen,
ich brauche bitte mal eure Hilfe. Ich habe vor 4 Wochen die Mitgliederverwaltung übernommen und mir schon einiges angeeignet, aber jetzt überfordert mein Verein mich. 
Bis dato wurden zum 1.3 und zum 1.9. die Beiträge eingezogen, nun soll auf den 1.1. und 1.7. umgestellt werden. Heißt, jetzt im September buchen wir nur September bis Dezember ab. Im Januar folgt dann die normale Abbuchung vom Halbjahresbeitrag.
Grundsätzlich krieg ich das Beitragserhebungsverfahren hin, aber kann ich die Abbuchung auf 4Monate begrenzen(Sept-Dez), sodass ich im Januar dann ganz normal das neue Jahr abrechnen kann?
hoffe es ist verständlich formuliert.
Vielen Dank für eure Hilfe
TTSpielerin

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01 Sep 2022 06:36 - 01 Sep 2022 06:39 #7262 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Änderung Beitragseinzug
Hallo,
sollte Ihr Geschäftsjahr Januar bis Dezember sein, so wird der Beitrag halbjährlich eingezogen; d.h. am 01.09. wird für das 2. Halbjahr ( Juli-Dezember)belastet.
Ist meine Annahme nicht richtig, machen Ihre Angaben keinen Sinn, da dabei nicht alle Monate abgedeckt sind.
Im neuen Jahr wird am 01.01. bzw. am 01.07. eingezogen und fertig ist es.
Den Sepamandatsträgern muss die Änderung der Belastung mitgeteilt werden.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de
Letzte Änderung: 01 Sep 2022 06:39 von G.Eberding.

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02 Sep 2022 08:38 #7263 von TTSpielerin
TTSpielerin antwortete auf Änderung Beitragseinzug
Hallo Herr Eberding,
VIelen dank für Ihre Antwort. Ich denke ich habe mich blöd ausgedrückt.
bisher wurde am 01.09 und 01.03. abgebucht. ab 2023 soll am 01.01. und 01.07 abgebucht werden, so wie es in einem Geschäftsjahr üblich ist.
Meine Frage daher, besteht die Möglichkeit, dass ich bei der Beitragserhebung festlege, es sollen nur die Beiträge 01.09-01.12 berechnet werden? - Im januar wird dann der ganz normale Beitrag abgebucht.

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02 Sep 2022 10:13 #7264 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Änderung Beitragseinzug
Hallo,
Ihren zweiten Satz kann ich nicht bewerten.
Die Beitragserhebung wird  in beiden Versionen : monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich abgebucht.
Da Sie mir nicht mittgeteilt haben, wie Ihr Geschäftsjahr bisher läuft bzw. für welche Monate die halbjährigen Abbuchen galten, ist es schwierig weiter zu antworten.
Eine viermonatige Zahlung gibt es so nicht.
Um schneller auf ein Ergebnis zu kommen, schlage ich Ihnen vor, dass Sie mir per Mail (Adresse steht unter) mitteilen, wie und wann ich Sie telefonisch erreiche.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de

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