Zur allgemeinen Information.
Ab dem 9.7.2012 wurden neue Vereinbarungen für den Lastschrifteinzug in Kraft gesetzt. Bei diesen Vereinbarungen wird der bisherige Lastschriftvertrag mit den Kunden automatisch auch für die ab Februar 2014 geltenden "SEPA-Lastschriften" relevant. Dem Kunden muss nur noch die MandantenNr. und die ID des Vereins mitgeteilt werden. Der "SEPA-Leitfaden" gibt hierzu die Auskunft. Ich habe ihn mit dem Datum "17.07.2012". Er lässt sich auch auf diesen Forumsseiten finden ( im Download-Bereich").
Die Arbeit der Vereine ist hierdurch sehr vereinfacht worden. Bis Februar 2014 ist genügend Zeit, um den Mitgliedern beim Beitragseinzug per Verwendungszweckzeile diese Dinge mitzuteilen. Um Verwendungszweckzeilen in der DTA hinzuzufügen, muss die DTA in ein Zahlungsverkehrsprogramm eingelesen werden.
Aus den oben aufgeführten Fakten plädiere ich auch immer dafür, dass nur die neueste Version von SPG-Verein verwandt wird.
MfG
Gunter Eberding
Gunter Eberding
geberding@t-online.de
Letzte Änderung: 10 Okt 2012 08:24 von G.Eberding. Begründung: Fehler editiert