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30 Jul 2013 09:44 #1230 von Gisela Hagemann
Änderungen wurde erstellt von Gisela Hagemann
Hallo zusammen,

wahrscheinlich ist meine Frage schon mehrfach beanwortet worden, aber ich finde im Moment nichts darüber.
Wann wird eine Folgelastschrift wieder zur Erstlastschrift? Schon bei Änderung des Namens, oder nur bei der Änderung der Bankverbindung? Der Beitrag ändert sich bei einem Mitglied durch Wechsel der Abteilung, ist das auch dann wieder eine Erstlastschrift?
Ich hoffe, ich nerve mit den Fragen nicht allzusehr, aber in unserem Verein wird ab 01. Oktober 2013 per Sepa eingezogen und mir ist immer noch nicht alles klar.

Danke schon einmal im Voraus für Eure Antworten.

Gisela

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30 Jul 2013 13:24 - 08 Aug 2013 18:52 #1231 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Änderungen
Hallo Frau Hagemann,

eine Sepa- Folgelastschrift wird niemals wieder zur Erstlastschrift.
Ein Sepalastschriftmandat ist erloschen, wenn unter diesem keine Lastschriften mehr möhlich sind, z.B.
die Bankverbindung hat sich geändert, somit wird ein neues Mandat fällig und dies beginnt als Erstlastschrift.
Nach meiner Rechtsauffassung wird auch bei einer Namensänderung ein neues Mandat fällig, leider habe auch ich hierüber noch nichts gefunden.
Änderungen der Beitragsart im Verein bedürfen kein neues Mandat, da über den Zweck des Mandates nichts gesagt wird. Der Verein erhält die Erlaubnis Lastschriften z.G. des Vereins einzuziehen, wechselnde Beträge spielen keine Rolle.
Beachten Sie, dass bei jedem neuen Sepamandat eine neu Referenznummer erteilt wird. Ich habe es wie folgt gelöst : "XXX1000MMMM"; d.h. XXX= Vereinskürzel, 1= lfd.Nr. des Mandats, 000 führende Nullen und MMMM ist die Mitgliedsnummer bei vfierstelliger Mitgliedsnummer.
Bedenken Sie bitte, bei jedem Fehler im Sepamandat hat der Zahlungspflichtige ein achtzehnmonatiges Rückgaberecht.

MfG
Gunter Eberding

P.S. Berichtigung:
Leider habe ich fehlerhafte Informationen gehabt. Steffen2003 hat recht.
Bei Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen (Vereinsmitglied) muss kein neues Mandat eingeholt werden. Die achtzehn Monate müssen in dreizehn geändert werden, hier war ein Tippfehler in einer Information.
Die anderen Organisationstipps bleiben so stehen.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de
Letzte Änderung: 08 Aug 2013 18:52 von G.Eberding. Begründung: Rücknahme von Fehlinformationen

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03 Aug 2013 05:37 #1232 von steffen2003
steffen2003 antwortete auf Änderungen
Guten Morgen,

meine Recherchen zu den Fragestellungen ergaben folgende Ergebnisse:

Mandatsänderung: In der angehängten faq-Datei meiner Sparkasse wird auf Seite 5 berichtet:

Frage: Wann muss aufgrund von Änderungen der Mandatsdaten ein neues Mandat
eingeholt werden?
Antwort: Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und
Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich (z. B. Namensänderung durch Heirat,
Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Mandatsreferenz durch den
Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten Art und Weise
vorzunehmen und im Datensatz mitzuteilen.
Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers
ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.

Fazit: Bei einer Namensänderung durch Heirat oder Wechsel der Bankverbindung ist KEIN neues Mandat erforderlich. Wenn sich jedoch die Person des ZAHLUNGSPFLICHTIGEN/KONTOINHABER ändert (die Frau zahlt einen Mitgliedsbeitrag anstelle des Mannes), ist ein neues Mandat einzuholen! Erst dann liegt eine ERSTLASTSCHRIFT wieder vor.


Rückgaberecht bei fehlenden/fehlerhaften SEPA-Lastschriftmandaten:

Quelle: www.sepadeutschland.de/de/faq

Aussage der Deutschen Bundesbank:
Welche Widerspruchsfristen gelten bei der SEPA-Lastschrift?
Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Ich kann daher die Aussage von Herrn Eberding zum 18-monatigen Rückgaberecht NICHT bestätigen.

Ein schönes Wochenende wünscht
Steffen

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03 Aug 2013 06:48 #1233 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Änderungen
Hallo Steffen,

ich kann im Moment meine achtzehnmonatige Rückgabemöglichkeit auch nicht nachvollziehen, es war bestimmt ein Tippfehler.

Die Aussage, dass bei einer Änderung der Kontoverbindung ( Wechsel des Kreditinstitutes) kein neues Mandat fällig wird, ist nicht richtig.
Sie haben wohl gelesen, dass bei einer Kontonummeränderung bei dem selben Kreditinstitut kein neues schriftliches Mandat erforderlich ist.
Wird das Kreditinstitut gewechselt (Änderung der Bankverbindung), ist ein neues SEPA-Mandat fällig, den der Zahlungspflichtige gibt nun seinem neuen Zahlungsdienstleister den Auftrag die SEPA-Lastschrift zu belasten.

Das nur zur Richtigstellung.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de

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03 Aug 2013 07:53 #1234 von steffen2003
steffen2003 antwortete auf Änderungen
Hallo Herr Eberding,

die faq-Aussage (meines Arbeitgebers ;) ) wird auch durch die offizielle Seite der Deutschen Bundesbank geteilt.

Quelle: www.sepadeutschland.de/de/faq

Muss bei Änderung der Mandatsdaten ein neues Mandat mit Unterschrift des Kunden eingeholt werden?
Die Vorgaben zur Form der Mandatserteilung, einschließlich etwaiger Änderungen des Mandats, ergeben sich aus den Regelungen der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Grundsätzlich gilt, dass alle Mandatsangaben geändert werden können. Allerdings wird ein neues Mandat erforderlich, sollte sich die Identität des Zahlungsempfängers ändern. Eine Mandatsänderung bedarf der Schrift- bzw. Textform, d.h. ein Papier-Mandat kann nachträglich nicht auf rein elektronischem Wege geändert werden. Denn sonst kann der Zahlungsempfänger den Nachweis für ein gültiges Mandat nur schwer erbringen.

Haben Sie eine andere Quelle? Ich werde diese Frage noch dienstlich klären lassen und trage die Antwort an dieser Stelle ein.

SEPA - so ein prima Anlass, oder auch eine hoch komplexe Materie, die uns Brüssel aufzwingt. :(

Wir bleiben gemeinsam dran und helfen der SPG-Verein-Fangemeinde.

Es grüßt freundlich
Steffen

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03 Aug 2013 08:49 #1235 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Änderungen
Hallo Steffen,

es regnet z.Zt. bei uns, dadurch sind Aussenarbeiten nicht möglich, somit kann ich nochmals antworten.

Ich habe keine anderen Quellen, als die, die Sie ach dienstlich nutzen. Habe mir auch den Luxus geleistet, eine Unterrichtung für Vereine einer Sparkasse anzuhören.

Ihr Zitat bezieht sich auf den Zahlungsempfänger (Verein etc.) und nicht auf den Zahlungspflichtigen. Die Materie ist sehr komplex und von denen die Sie konkret wieder geben sollten auch noch nicht richtig verarbeitet. Es ist alles leider sehr spät und soll jetzt mit der heißen Nadel gestrickt werden.
Mich erreichen laufend Newsmails zu SEPA meiner Vereinskontoverbindung. Es ist vieles allgemein nur keine spezielle Fälle, dies muss wie in den letzten Jahren immer die Praxis erkunden.

Das Mandat für den Zahlungsempfänger (Verein etc.) ist sehr offen bzieht sich aber nur für das/die Konten bei dem angegebenen Kreditinstitut, diese Angaben unterschreibt der Zahlungspflichtige.
Ändert sich das Kreditinstitut, welches angewiesen wurde, das besagte Konto zu belasten, so gilt nach meiner Rechtsauffassung dieses Mandat nicht mehr. Sollte das neue Kreditinstitut bei der Sparkasse des Vereins eine Vorlage des Mandats verlangen, haben Sie nur des Mandat unterschrieben für z.B. die Sparkasse und nicht für z.B. die VoBa. Sie haben jetzt eine große Erklärungsnot. Die Prenotification an den Zahlungspflichtigen schützt Sie nicht.

So nun genug, denn dies sind Dinge, die die Personen klären sollten, die noch aktiv arbeiten, es kann nicht Aufgabe eines Forums sein, die Arbeit der Kundenberater zu erledigen.

Herzliche Grüße und ein frohes Wochenende ohne an den Beruf zu denken,
so habe ich es aktiv immer gehalten und war montags fit.

MfG
Gunter Eberding

P.S. Sollten noch Tippfehler sein, es ist noch sehr warm.

Gunter Eberding
geberding@t-online.de

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