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Protokoll zu E-Mail-Versand?

  • de1139838159746d4fe1411155b231e3
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14 Feb 2018 21:32 #4773 von de1139838159746d4fe1411155b231e3
Protokoll zu E-Mail-Versand? wurde erstellt von de1139838159746d4fe1411155b231e3
Hallo,

ich bin neu hier! B)
Kurzes Profil:
Gemeinnütziger Verein mit 110 Mitgliedern
Aktuell Umzug (weg vom Web) unserer Vereins-Datenbank nach SPG-Verein 3.2 (war schwierig, läuft aber jetzt)
FiBu läuft noch im Demo-Modus
:whistle: Meine Frage:
kann ich einen Mailversand, aus `Mitglieder/Computerbriefe/Briefe ausgeben`unter dem Menüpunkt `Briefverwaltung (5)´ protokolieren?
Hintergrund:
Eine Einladung zu einer Hauptversammlung muss nach Satzung in einem bestimmten Zeitraum ausgesprochen werden. Alle Mitglieder sind einzuladen.
Wenn Mitglieder nicht geladen wurden, ist die HV und deren Beschlüsse anfechtbar.

Für zielführende Antworten, vielen Dank im Voraus

Einstein

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15 Feb 2018 10:00 - 15 Feb 2018 10:02 #4776 von StS
StS antwortete auf Protokoll zu E-Mail-Versand?
Bitte studier mal das Handbuch ab Seite 124, hier ist was von Sendeprotokoll und von Lesebestätigung anhaken erwähnt.
Erfahrungsgemäß kommt trotzdem keine Lesebestätigung.
Ggf. ein paar Mitglieder nach dem Versand ansprechen, ob die Mail angekommen ist.
Letzte Änderung: 15 Feb 2018 10:02 von StS.

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  • de1139838159746d4fe1411155b231e3
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15 Feb 2018 10:35 #4777 von de1139838159746d4fe1411155b231e3
de1139838159746d4fe1411155b231e3 antwortete auf Protokoll zu E-Mail-Versand?
Hallo StS,

Vielen Dank für die Antwort.
Diese bezieht sich auf den allg. Mailversand mit einfachen Anhängen.
Ich möchte aber individuelle Briefe über ´Briefe ausgeben` versenden.
Einfach mal Mitglieder fragen, ob Mails angekommen sind, ist keine Lösung.
Kontrollorgan für Vereine e.V., ist das Amtsgericht. Sollten Eingaben über fehlende Einladungen gemacht werden, kann die HV nicht durchgeführt werden oder ist Nichtig.
Für die Beweisführung wird der Nachweis benötigt.

Meine Frage ist nicht beantwortet :(

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15 Feb 2018 16:08 #4781 von StS
StS antwortete auf Protokoll zu E-Mail-Versand?
Oh diese Deutschen, können wieder jeden Vorgang beliebig kompliziert gestalten.
Ich hab mal im Internet gesucht: www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/mv-email
von Nachweis ist hier nicht die Rede, war vermutlich auch nicht Bestand der Verhandlung, oder schlichtes Versenden wird als ausreichend betrachtet.
Denn normaler Postversand ist ja auch nicht protokolliert, evtl. hast Du da einem Zeugen der gesehen hat, dass die 110 Briefe termingerecht in den gelben Kasten geworfen wurden.
Was steht in der Satzung Eures Vereins?
Wenn das wirklich so haarig gesehen wird: Postversand, Einschreiben mit Rückschein. Sonst kannst Du nicht nachweisen, dass die Mitglieder das auch bekommen haben.

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