kann mir jemand bei der folgenden Frage weiterhelfen: ich habe nach der SEPA-Umstellung erste Lastschriftmandate für wiederkehrende Mitgliedsbeiträge, bei denen sich die Kontoverbindung des Zahlenden ändert. Ich habe gelesen, dass ohne eines Namensänderung alles unter dem bisherigen Mandat fortgeführt werden kann, ich aber die erste Lastschrift mit den neuen Bankdaten als Erstlastschrift unter Nennung der alten (!) und neuen Daten senden soll. Macht das Sinn? Es sind keine zwei Felder dafür vorgesehen. Sollte ich lieber eine neue Mandatsnummer für die Lastschrift mit der geänderten Bankverbindung vergeben? Dann muss ich natürlich auch die erste Lastschrift als "Erstlastschrift" behandeln. Ist nur etwas aufwendig, bei jeder Kontoänderung neue Mandatsnummern vergeben zu müssen.
bei Änderungen der Bankverbindung wird für das Mitglied nur das Datum der Mitteilung über die Änderung der Kontoverbindung geändert. Die Mitteilung des Mitglieds wird bei dem SEPA-Lastschriftmandat abgeheftet.
Es ist selbstverständlich, dass im Datensatz von "Folgelastschrift" auf "Erstlastschrift" geändert werden muss.
Das Vereinsmitglied muss noch die Prénotification erhalten, sinngemäß wie der Umstellungsbrief, da diese Lastschrift für die neue Bankverbindung eine "Erstlastschrift" ist. Alte Daten müssen nach meiner Ansicht nicht mitgeteilt werden.
Die Nennung der Daten lassen sich nicht in den vorhandenen Briefvorlagen verwirklichen, daher auch sinngemäß.
Eine neue Mandatsnummer ist nicht angesagt.
Sollten noch Fragen offen sein, bitte melden.