Guten Tag,
ich habe das Programm SPG in einer recht schlecht geführten Form übernommen. Bisher wurde bei jedem Mitglied bei der Neuanlage die Erhebung ab auf den nächsten quartalmäßigen Einzugstermin gesetzt. Z.B. Eintritt in den Verein am 24.04.2013, Erhebung ab: 01.07.2013. Wie werden die Beiträge für den Zeitraum 24.04.2013 bis 30.06.2013 ermittelt? Wird bei der Eingabe der Erhebung ab 01.07.2013 nicht vorgegeben, das der Beitrag erst ab 01.07.2013 berechnet wird. Was ist mit dem Zeitraum davor?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich im Handbuch keine wirkliche Erklärung zu diesem Problem finde.
Noch eine Frage ist, wie erfasse ich Beitragsänderungen, wenn z.B. bereits ein Jahresbeitrag eingezogen wurde, aber innerhalb des Jahres dann ein Abteilungswechsel erfolgt und dementsprechend ein geringer Betrag für das laufende Jahr noch zusätzlich abgerechnet werden muss. Meine Sorge ist zur Zeit , dass dann nochmal der gesamte Beitrag + Zusatz abgebucht wird.
vorab ein Hinweis: Sie sind hier in der falschen Rubrik.
Ihre Frage sollte in "SPG-Verein" stehen.
Zu Ihrer Frage lesen Sie dort bitte die Beiträge "Nur den Einmalbetrag per Lastschrift" Nr. 1003 ff. und "Beitragserhebungslauf nur für neue Mitglieder" 3.Mai 2013 Nr. 1008.
Sollten dann noch Fragen offen sein, nochmals melden.