Jahreswechsel vergessen

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05 Aug 2017 14:02 #4537 von Oens
Jahreswechsel vergessen wurde erstellt von Oens
Hallo,

ich habe folgende Frage: Ich habe beim Übergang von 2016 zu 2017 keinen Jahreswechsel durchgeführt. Ich habe also einfach weiter gebucht.

Gibt es eine Möglichkeit den Jahreswechsel nachträglich zu machen? Oder was muss ich jetzt machen?

Über Ihre Hilfe wäre ich dankbar.

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07 Aug 2017 19:16 #4538 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Jahreswechsel vergessen
Hallo,
es gibt keine direkte Möglichkeit per 31.12.2016 eine Jahreswechsel nachzuholen.
Haben Sie noch eine Sicherungsdatei aus dem Dezember 2016, können Sie diese einlesen und bis 31.12.2016 neu buchen, damit per 31.12. 2016 ein Jahreswechsel vorgenommen werden kann.
2017 ist dann neu zu buchen.
Aus rechtlichen Gründe gibt es keine andere Programmierung.
Aus reiner Neugier, wie ist denn Ihr Jahresschluss geprüft worden??
Haben Sie keine Probleme, wenn Sie zwei Jahre in eins buchen, so würde ich es so lassen.
Sollten Sie Unterlagen dem Finanzamt einreichen müssen, lässt sich das Problem erklären, da ja die zwei Jahre zusammen im Dreijahresrhythmus liegen.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de

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10 Aug 2017 12:24 #4544 von Oens
Oens antwortete auf Jahreswechsel vergessen
Hallo Herr Eberding,

ja ich habe noch eine Sicherungsdatei gehabt. Habe das jetzt auch so gelöst, dass ich diese eingelesen habe, den Jahreswechsel gemacht habe und dann die Vorgänge aus 2017 neu gebucht habe.

Eine Prüfung hat nur intern im Verein stattgefunden (es wurden die Ausdrucke aus dem spg (Kontoblätter etc.) und die Belege geprüft). Ich bin seit ca. 2 Jahren im Amt und habe vom Finanzamt bislang nichts gehört.

Danke für dieschnelle Antwort!!

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10 Aug 2017 12:40 #4545 von G.Eberding
G.Eberding antwortete auf Jahreswechsel vergessen
Hallo,
danke für das Feedback.
Zu den Prüfungsmodalitäten will ich mich nicht weiter äußern.
Nun ein Tipp zum Finanzamt:
Sind Sie in einem gemeinnützigen Verein, der von der Körperschaftsteuer befreit ist, müssen Sie alle drei Jahre die Buchungsunterlagen für die vergangenen drei Jahre zur erneuten Prüfung der Befreiung einreichen. Die Finanzämter versenden grundsätzlich keine Aufforderung mehr.

MfG
Gunter Eberding

Gunter Eberding
geberding@t-online.de

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