Afa Vereinsheim Ideeller Bereich? Vermögensbereich

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22 Jan 2012 12:33 #191 von raffaelo
Hallo,

bin grade dabei erstmalig für unseren Fußballverein die Afa für ein GJ zu buchen und habe Probleme, Anlagegüter und deren Afa den verschiedenen Bereichen zuzuordnen.

Gehört die Afa für unser Vereinsheim in den ideellen Bereich oder in die Vermögensverwaltung ( es handelt sich um Vereinsvermögen ) oder in den Zweckbetrieb?

Das Vereinsheim umfaßt Umlkeideräume, Dusche und Gesellschaftsraum.

Und wie ordne ich ein Mähgerät zu für das Mähen des Fußballplatzes, Zweckbetrieb oder Vermögensverw. ?

Und wenn ich Reparaturen am Vereinsheim habe, ist dann auch in der Vermögensverwaltung zu buchen?

Vielen Dank für Eure Hilfe und

Gruß

raffaelo

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  • oldi70
23 Jan 2012 10:08 #208 von oldi70
Hallo raffaelo,
schon wieder ich. Die Fragen gehören in die Rubrik "Steuerberatung" daher sind die Antworten ohne Obligo.
Nach der Schilderung der Aufteilung würde ich wie folgt verfahren:
Afa für das Heim über Kto. 8500
Reperaturen für das Heim über Kto. 8600
Der Rasenmäher würde bei mir im ideellen Bereich verbucht somit geht die Abschreibung über Kto. 2690. Informationen hierüber erhält man auch über die die Internetseiten des Finanzamtes. Es gibt eine Broschüre "Vereine und Steuern", diese kann man sich herunterladen. Hier steht für einen Normalverein vieles verständlich erläutert.
MfG
Gunter Eberding
P.S. Wie schon oben angemerkt, sind die Antworten keine Steuerberatung sondern nur Bearbeitungshinweise. Es wird nicht nach § 6 Steuerberatungsgesetz verstossen.

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23 Jan 2012 10:43 #209 von raffaelo
Hallo oldi70,

vielen Dank für Deine Antwort.

Also wird ein Vereinsheim grundsätzlich zunächst als Vermögen ( Bereich Vermögensverwaltung ) angesehen?

Es ist sehr schwierig im Internet hierzu fundierte Informationen zu bekommen, sollte man gar nicht meinen.

Werde mir mal die Seiten des Finanzamtes ansehen.

Gruß

raffaelo

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23 Jan 2012 11:05 #210 von G.Eberding
Hallo raffaelo,
es ist richtig, Antworten im Forum klingen manchmal etwas kompliziert, da man die Kenntnisse des Partners nicht erörtern kann. Ich will helfen, daher gehe ich jetzt mal ganz weit, ein Anruf unter 0571/321421 klärt viel.
MfG
Gunter Eberding
P.S. Ich bin jetzt nicht mehr anonym

Gunter Eberding
geberding@t-online.de

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23 Jan 2012 11:25 #211 von raffaelo
Hallo Herr Eberding,

ich habe Ihnen soeben eine email geschrieben. Sie können mir dann direkt per mail eine kurze Antwort zukommen lassen.

Gruß

raffaelo

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