Laut der Deutschen Bundesbank wird mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren das deutsche Lastschriftverfahren am 01.02.2014 von Firmenkunden (darunter zählen auch die Vereine) abgelöst. Eine der wichtigsten Neuerung für Bankkunden ist, dass künftig alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt werden durch die BIC und IBAN (International Bank Account Number, Internationale Bankkontonummer).
Wie müssen sich Vereine verhalten?
Weiter berichtet die Bundesbank das Vereine zunächst die sogenannte Gläubiger-ID benötigen. Die Gläubiger-ID ist kontounabhängig und eindeutige dem Lastschriftgläubiger zugeordnet. Sie kann bei der Bundeszentralbank ganz einfach online beantragt werden.
Außerdem muss an alle Mitglieder die Mandatsreferenz vergeben werden um eine eindeutige Zuordnung zu garantieren. Hier kann zum Beispiel die Mitgliedsnummer vergeben werden.
Besonders wichtig ist es alle Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem ersten SEPA-Einzug zu informieren.